Nur 15 neue Covid-19 Fälle aber 69 Genesungen, Kontaktverfolgung wird schwieriger

Zahl der aktiven Fälle geht weiter zurück

Nur 15 neue Coronavirus-Fälle wurden von den Gesundheitsbehörden über Nacht registriert, die niedrigste Zahl seit Wochen. Zwischen Samstag und Sonntag gab es 69 Genesungen. Damit steigt die Zahl der Menschen mit COVID-19 auf 538, die niedrigste Zahl seit dem 14. August. Die Zahl der neuen Fälle war seit dem 7. August jeden Tag höher als 20 gewesen. Die am Sonntag angekündigten neuen Fälle wurden nach 1909 Tests gefunden.

Von den am Samstag aufgezeichneten Fällen waren fünf Familienmitglieder von zuvor aufgezeichneten Fällen. Einer hatte direkten Kontakt zu einem bekannten Fall und vier waren Arbeitskollegen von positiven Fällen. Zwei stammten aus geselligen Zusammenkünften. Über die übrigen Fälle, die von den Behörden noch ausgewertet werden, wurden keine Angaben gemacht.

Laut Times of Malta wird die Ermittlung von Kontaktpersonen zu einer schwierigen Aufgabe, da die Menschen dazu neigen, mehr auszugehen als in den Vormonaten.

In einigen Fällen dauerte eine Befragung zur Ermittlung von Kontaktpersonen drei Stunden. Die COVID-19-Patienten legten schon mal eine lange Liste potenzieller Kontakte vor, so dass es schwierig ist, Verbindungen nachzuvollziehen.

Ein weiterer Todesfall

Eine 86-jährige Frau ist ist die elfte Person, die in Malta an dem Virus gestorben ist. Das Gesundheitsministerium teilte am Samstag mit, dass die Frau am 18. August positiv auf Covid-19 getestet wurde und sich seit ihrer Aufnahme auf der Intensivstation des Krankenhauses Mater Dei in Behandlung befand.

[cov2019]

Österreich spricht Reisewarnung aus

Österreich empfiehlt, nicht unbedingt notwendige Reisen nach Malta zu unterlassen.

Länder auf der orangenen Liste

Ab 21.08.2020 um 23.59 Uhr ist die Einreise aus den Ländern Rumänien, Bulgarien und Spanien gültig für Ankunft aus Barcelona, Girona und Madrid, nur unter Vorlage eines negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, möglich. Kann ein negativer PCR-Test nicht vorgelegt werden, müssen sich Einreisende aus diesen Ländern einer Quarantänepflicht von 14 Tagen oder aber alternativ einem PCR-Test in Malta unterziehen. Die Quarantänepflicht ist solange einzuhalten, bis das PCR-Testresultat zur Verfügung steht.

Länder auf der grünen Liste

Seit 15.07.2020 ist der Malta International Airport für Touristen aus den folgenden „Safe Corridor“ Ländern ohne Einreisebeschränkungen geöffnet:

Island, Slowakei, Zypern, Litauen, Lettland, Schweiz, Norwegen, Deutschland, Österreich, Dänemark, Ungarn, Luxemburg, Finnland, Tschechien, Irland, Estland, Kroatien, Griechenland, Italien, Frankreich, Spanien mit Ausnahme von Barcelona, Girona und Madrid, Polen. Vereinigtes Königreich, Gibraltar, Belgien, Niederlande, Kanada, Australien, Neuseeland, Südkorea, Andorra, Monaco, San Marino, China, Hong Kong, Macau, Taiwan, Vatikanstadt, Ruanda, Uruguay, Slowenien, Japan, Marokko, Thailand, Tunesien, Portugal, Libanon, Indonesien, Vereinigte Arabische Emirate, Türkei, Jordanien und Liechtenstein.

Der Fährverkehr zwischen Sizilien, Italien und Malta für Passagiere ist seit dem 01.07.2020 wieder eröffnet.

Alle einreisenden Passagiere müssen eine „Public Health Passenger Locator Card“ ausfüllen, sowie eine Erklärung, dass sie sich in den letzten 2 Wochen nicht in einem Risikoland aufgehalten haben.

Bei der Ankunft am Flughafen müssen Reisende einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt. Das Ergebnis muss der Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten. Ein positives Ergebnis des COVID-19-Tests zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.

Maskenpflicht und nur noch Tischbedienung in Restaurants

Maskenpflicht gilt in allen öffentlichen Räumlichkeiten, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Nichtbeachtung führt zu einer Geldstrafe von € 100,–. Es gilt ein Mindestabstand von 2 Meter zu anderen Personen. Die maximale Personenanzahl für Gruppen beträgt bis zu 15 Personen.

Seit 18.08.2020 sind alle Diskotheken Nachtclubs, Bars und Clubs bis auf weiteres, mit Ausnahme von Restaurants geschlossen. Bedienung erfolgt nur am Tisch. Es ist nicht gestattet, nur Getränke am Tisch zu konsumieren.

https://timesofmalta.com/articles/view/15-new-covid-19-cases-lowest-number-since-august-3.815079

https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/malta/

 

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