In Malta gelten ab 16. Januar neue Covid-19 Massnahmen

Am Montag treten eine Reihe neuer COVID-19-Vorschriften in Kraft, in deren Mittelpunkt das Impfzertifikat steht. Times of Malta hat einige der am häufigsten gestellten Fragen von Lesern gesammelt:

Wo muss eine Impfbescheinigung vorgelegt werden?

Für den Zutritt ist ein Impfausweis erforderlich bei:

  • Bars und Nachtclubs
  • Gaststätten
  • Kazini
  • Imbissstuben
  • Kinos
  • Schwimmbäder, Spas und Saunas
  • Turnhallen und Fitnesszentren
  • Bowlingbahnen
  • Theater
  • Organisierte Veranstaltungen
  • Kasinos, Spielsalons und Bingohallen

Wann ist das Impfzertifikat gültig ?

Gültig ist ein Zertifikat, wenn der Inhaber vor weniger als neun Monaten eine Auffrischungsdosis erhalten hat ODER die Erstimpfung weniger als drei Monate zurückliegt. Jeder, der eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, muss die Impfbescheinigung auf certifikatvaccin.gov.mt neu ausdrucken. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass alle drei Dosen (zwei im Falle von Personen, die eine Einzeldosis erhalten haben, z.B. bei Impfung mit Johnson & Johnson) verabreicht wurden und dass seit der Verabreichung der Auffrischungsdosis 14 Tage vergangen sind.

In Malta erhaltene vollständige Impfungen sind drei Monate, und in Malta erhaltene Boosterimpfungen 9 Monate gültig.

Positiver Test bis 6 Wochen nach einer Infektion ausreichend

Die Gesundheitsbehörden haben besondere Zugeständnisse für diejenigen gemacht, die sich vor kurzem infiziert haben und die, weil sie noch vier Wochen warten müssen, bevor sie die Auffrischungsimpfung erhalten können, ab Montag eine abgelaufene Bescheinigung haben werden. Diese Personen können für einen Zeitraum von sechs Wochen nach der Infektion ihren positiven Test anstelle der Bescheinigung vorlegen. Dies schließt die Quarantänezeit ein. Nach Ablauf der sechs Wochen muss eine gültige Bescheinigung vorlegt werden.

Kinder ab 12 benötigen mindestens Erstimpfung

Auffrischungsimpfungen sind für Minderjährige noch nicht zugelassen, so dass keine aktualisierten Bescheinigungen erforderlich sind. Kinder zwischen 12 und 18 Jahren müssen jedoch eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass ihnen die Erstdosis verabreicht wurde. Kinder unter 12 Jahren sind von den Vorschriften ausgenommen und können ohne Bescheinigung teilnehmen.

Was gilt für Reisende nach Malta ?

Reisende ab 12 Jahren, mit Ausnahme derjenigen, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, müssen (…) für die Einreise nach Malta einen Nachweis erbringen, dass sie mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft sind. Der vollständige Impfschutz muss seit mindestens 14 Tagen bestehen. Kreuzimpfungen, bei denen die Erst- und Zweitimpfung jeweils mit einem von der EMA anerkannten Vektor- bzw. mRNA-Impfstoff erfolgt ist, werden anerkannt.

Personen, die lediglich die erste von zwei erforderlichen Impfdosen erhalten haben, dürfen nach Malta einreisen, vorausgesetzt sie sind auch in Besitz eines Nachweises, dass sie von einer COVID-19-Infektion genesen sind.

Als Impf- und Genesenennachweis akzeptiert wird das Digitale COVID-Zertifikat der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App), sowie die nationalen Impfnachweise Maltas, Australiens, Großbritanniens einschließlich der Kanalinseln und Gibraltar, Kanadas, der Türkei, der USA sowie einer Reihe weiterer Länder.

Gelber Impfpass wird nicht anerkannt

Die nationalen Impfnachweise/-pässe von Ländern, die nicht auf der Liste geführt sind, werden nicht anerkannt. Auch der in Deutschland gebräuchliche gelbe Impfausweis. wird nicht anerkannt.

Bescheinigungen über eine Genesung oder negative Testergebnisse können nicht für den Zugang zu Einrichtungen verwendet werden, die einen Pass verlangen.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/maltasicherheit/211188

https://timesofmalta.com/articles/view/new-covid-19-rules-on-monday-what-do-they-mean

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