EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta wegen Vogeljagd und Fallenstellerei

Die Europäische Kommission fordert Malta zur korrekten Anwendung der Vogelschutzrichtlinie  auf, die “ein allgemeines System zum Schutz der wildlebenden Vögel darstellt und Ausnahmen nur unter strengen Bedingungen zulässt”. Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta eingeleitet, weil es den Fang von Vögeln unter dem Vorwand wissenschaftlicher Forschung und die Jagd, unter Verstoß gegen die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) zugelassen hat.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die im Oktober 2020 verabschiedete neue Ausnahmeregelung, die den Fang von Finken zu Forschungszwecken erlaubt, das Urteil des Gerichtshofs der EU umgehe, indem sie den Fang von Finken unter ähnlichen Bedingungen wie vor diesem Urteil erlaube.

Malta hat nun zwei Monate Zeit, um Abhilfe zu schaffen, andernfalls kann die Kommission beschließen, eine Stellungnahme abzugeben als nächstem Schritt in einem Gerichtsverfahren.

BirdLife drängt Regierung Maltas zur Aussetzung der Ausnahmeregelungen

BirdLife drängt die maltesische Regierung zur Aussetzung von Ausnahmeregelungen für die Jagd
In einer eilig einberufenen Pressekonferenz forderten  BirdLife Malta die Regierung auf, die Warnungen der EU zu beachten und die Ausnahmeregelungen unverzüglich auszusetzen.

“Die Tatsache, dass die Maßnahmen der Europäischen Kommission bezüglich der neuen Ausnahmeregelung für den Finkenfang nur wenige Wochen nach Beginn der Saison erfolgen, zeigt deutlich, dass die EU dieser sogenannten “wissenschaftlichen Studie” zu Recht skeptisch gegenübersteht, und beweist, dass BirdLife Malta in seinen früheren Erklärungen Recht hatte”, sagte die NGO.

Die maltesische Regierung stellt sich aber erstmal quer  und erklärte, dass “… dass sie sich  (…)weiterhin verpflichtet, die Interessen und Rechte der maltesischen und gozitanischen Jäger und Fallensteller zu verteidigen und zu schützen, da diese Rechte auch in verschiedenen anderen europäischen Mitgliedstaaten geschützt sind”.

Die Regierung fügte hinzu, dass sie “überzeugt ist, dass die angewandten Ausnahmeregelungen im Einklang mit der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union stehen.

https://timesofmalta.com/articles/view/eu-launches-infringement-procedures-against-malta-over-hunting.836405

https://gozo.news/87251/ec-calls-on-malta-to-discontinue-practices-affecting-protected-wild-birds/

 

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