EU leitet Verfahren zum Stopp der Frühjahrsjagd auf Malta ein

Die Europäische Kommission hat im Februar neue Maßnahmen gegen Malta ergriffen, nachdem die Regierung im vergangenen Frühjahr beschlossen hatte, die Frühjahrsjagdsaison für Turteltauben wieder zu eröffnen.

Vom 10. bis 30. April 2022 eröffnete die Regierung eine Frühjahrsjagdsaison für Wachteln und auch für Turteltauben, nachdem ein Moratorium aufgehoben worden war, dank dem die Jagd auf Turteltauben – eine als vom Aussterben bedroht eingestufte Art – seit 2017 nicht mehr erlaubt war.

Vor einiger Zeit kündigte die Kommission ihre Entscheidung an, ein weiteres Aufforderungsschreiben an die maltesische Regierung zu richten, in dem sie die Regierung auffordert, die Frühjahrsjagd auf Turteltauben einzustellen. Mit dieser jüngsten Entwicklung hat die Kommission ihre Maßnahmen gegen Malta auf die Turteltaube ausgeweitet, nachdem sie der maltesischen Regierung bereits im Dezember 2020 eine ähnliche Warnung übermittelt hatte, als die Saison für die Wachtel eröffnet wurde. Aus der Erklärung der Kommission geht eindeutig hervor, dass es sich um eine zusätzliche Warnung der Kommission handelt, um ihre Bedenken hinsichtlich der Frühjahrsjagd auf Turteltauben auszuräumen, da Malta im April letzten Jahres die Ausnahmeregelung für die Frühjahrsjagd auf Turteltauben ausgeweitet hat. Malta wurde eine Frist von zwei Monaten eingeräumt, um zu reagieren und die angesprochenen Mängel zu beheben.

Das bedeutet, dass die maltesische Regierung bis zum 15. April Zeit hat, um zu antworten, was möglicherweise mit dem Datum kollidiert, an dem die Frühjahrsjagdsaison normalerweise eröffnet wird. Letztes Jahr wurde die Saison zwischen dem 10. und 30. April eröffnet. Während die Jagd auf Wachteln an allen Tagen der Saison erlaubt war, war die Jagd auf Turteltauben ab dem 17. April erlaubt.

Ein Aufforderungsschreiben ist der erste von drei Schritten in einem Vertragsverletzungsverfahren, das die Europäische Kommission gegen einen EU-Mitgliedstaat einleitet, wenn ein Verstoß gegen das Umweltrecht, in diesem Fall die Europäische Vogelschutzrichtlinie, vorliegt. Erhält die Kommission keine zufriedenstellende Antwort, wäre der nächste Schritt eine mit Gründen versehene Stellungnahme, und wenn die Regierung die Kommission weiterhin ignoriert und ihre Position nicht korrigiert, wäre der letzte Schritt ein Gerichtsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Die heute von der Europäischen Kommission angekündigte Maßnahme gibt BirdLife Malta einmal mehr Recht. Im vergangenen November hatte BirdLife Malta die Regierung verklagt, um die Entscheidung anzufechten, im April 2022 eine Frühjahrsjagd auf Turteltauben zu eröffnen. In dem Gerichtsverfahren fordert BirdLife Malta die maltesischen Gerichte auf, diese Praxis für illegal zu erklären, um die Frühjahrsjagd auf Turteltauben ein für alle Mal zu beenden.

https://birdlifemalta.org/2023/02/eu-kicks-off-process-to-halt-spring-hunting-in-malta/

Tauben töten erlaubt: Frühjahrsjagd darf in Malta wieder stattfinden

 

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