EU: Malta ohne Rechtfertigung für Fallenjagd auf Singvögel

Die Europäische Kommission hat vor kurzem ihre Position zu Maltas Ausnahmeregelung für den Finkenfang bekräftigt und erneut klargestellt, dass Malta dafür keine Rechtfertigung hat. Es seien rechtliche Schritte eingeleitet worden. Malta müsse daran erinnert werden, dass es zugestimmt hatte, die Fallenjagd innerhalb von fünf Jahren nach dem Beitritt zur Europäischen Union (EU) auslaufen zu lassen.

Dies war das Ergebnis einer Konferenz zum Thema “Die Jagd im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie: Eine offene Debatte über den Stand der Dinge”, die am 25. Februar 2021 von der Interfraktionellen Arbeitsgruppe “Biodiversität, Jagd, Landschaft” des Europäischen Parlaments in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Verband für Jagd und Naturschutz (FACE) ausgerichtet wurde.

Die Debatte befasste sich auch mit dem Thema Ausnahmeregelungen. Der stellvertretende Leiter des Referats “Natur” in der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission, Dr. Micheal O’Briain, äußerte sich sehr kritisch über Maltas Herangehensweise an Ausnahmeregelungen und erwähnte, dass rechtliche Schritte gegen Mata eingeleitet worden seien und die Justiz ihren Lauf nehmen werde. O’Briain erklärte, dass er maßgeblich an der Ausarbeitung des Beitrittsvertrags für Malta beteiligt war und erinnerte daran, dass Malta das einzige Land war, das jemals eine Übergangsfrist zur Anpassung an die EU-Vogelschutzrichtlinie erhielt.

Tatsächlich lag es in der Verantwortung Maltas – wie beim EU-Beitritt vereinbart – sicherzustellen, dass spätestens nach fünf Jahren der schrittweisen Einstellung der Fallen-Jagd, keine Fallen-Jagd mehr stattfindet.

https://birdlifemalta.org/2021/03/european-commission-claims-malta-has-no-justification-for-trapping-derogations/

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